Der Verein zum Schutz des
Lübecker Marzipans
Wie und wann das Marzipan nach Lübeck kam, lässt sich heute nicht mehr genau nachvollziehen. Zwar kann anhand vieler Dokumente der Marzipanverzehr schon ab 1530 nachgewiesen werden, allerdings entstand in Lübeck der Qualitätsbegriff „Lübecker Marzipan“ wohl erst um 1800. In dieser Zeit widmeten sich allein in Lübeck ca. 135 Marzipanhersteller (überwiegend Konditoreien) der Aufgabe, den guten Ruf des Lübecker Marzipans zu begründen. In dieser Tradition wurde im Jahre 1974 der Verein zum Schutz des Herkunftsgewährzeichens Lübecker Marzipan e. V. (kurz Marzipanverein) mit damals acht Mitgliedern gegründet. Der Marzipanverein hat sich der Erhaltung und Sicherung der Lübecker Marzipanqualität und Marzipankultur verschrieben.
Die Bezeichnung „Lübecker Marzipan“ ist eine im EU Register eingetragene geschützte geografische Angabe (ggA) und unterliegt besonderen Anforderungen an die Qualität und Herstellung.
Derzeitige Mitgliedsfirmen des Vereins zum Schutz des Herkunftsgewährzeichens Lübecker Marzipan e.V.:
· Erasmi & Carstens GmbH & Co. KG
· J.G. Niederegger GmbH & Co. KG
· Lübecker Marzipan-Fabrik v. Minden & Bruhns GmbH & Co. KG
Am 14. August 1974 gründeten acht Lübecker Marzipanhersteller den Verein zum Schutz des Herkunftsgewährzeichens Lübecker Marzipan e. V.
Ziel des Vereins sind die Überwachung und der Schutz des Herkunftszeichens „Lübecker Marzipan“ im In- und Ausland. Bei der Bezeichnung „Lübecker Marzipan“ hatten die Lübecker nicht nur ein Gebiet (Lübeck und die angrenzenden Gemeinden Bad Schwartau und Stockelsdorf) festgelegt, sondern auch Qualitätsbestimmungen eingeführt.
Andere Hersteller in Deutschland betrachteten die Bezeichnung „Lübecker Marzipan“ als Gattungsbegriff und benutzten sie auch für ihre Produkte – sehr zum Ärger der in Lübeck ansässigen Hersteller. Der Verein erwirkte daraufhin im Rahmen eines Prozesses den Schutz des Begriffes ausschließlich für die Lübecker Hersteller – nicht zuletzt, weil eine Meinungsumfrage gezeigt hatte, dass der Verbraucher bei Produkten mit der Bezeichnung „Lübecker Marzipan“ sehr wohl erwartet, dass diese Produkte auch in Lübeck hergestellt werden.
Das Gericht entschied am 26. November 1982 zugunsten der Lübecker Hersteller. Seit diesem Tage sind nur noch in Lübeck und den umliegenden Gemeinden ansässige Hersteller – und dort auch nur solche, die sich den strengen Qualitätsrichtlinien des Begriffes „Lübecker Marzipan“ unterwerfen – berechtigt, diese Bezeichnung für ihre Produkte zu verwenden.